Eine GmbH stilllegen oder ruhen lassen?

Gerade durch die momentan steigenden Kosten müssen Unternehmen in Deutschland um ihre Existenz bangen. Immer mehr Unternehmen müssen sich Gedanken über die Schließung bzw. Stilllegung machen. Hiervon ist auch eine der beliebtesten Unternehmensformen GmbH nicht ausgeschlossen. Doch kann man überhaupt eine GmbH stilllegen?

Die Frage, ob man eine GmbH stilllegen sollte, stellt sich spätestens, wenn die Fortführungsprognose eines Unternehmens negativ ausfällt. Jedoch ist es nicht möglich eine GmbH stillzulegen. Denn bei dem Begriff einer “GmbH stilllegen” handelt es sich um eine ungenaue Erklärung der eigentlichen Liquidation oder Auflösung der GmbH. Doch wie kann eine GmbH stilllgelegt bzw. aufgelöst werden?

Wie kann man eine GmbH stilllegen bzw. auflösen ?

Wer seine GmbH stilllegen oder auflösen möchte, der muss zahlreiche gesetzlich vorgegebene Formalien beachten. So kann eine Stilllegung einer GmbH ausschließlich durch eine Auflösung, anschließende Liquidation und eine Löschung erfolgen. Die Auflösung der GmbH wird durch eine Versammlung und die anschließende Zustimmung des Schließungsbeschlusses der Gesellschafter vollzogen. Nach diesem Beschluss beginnt die Liquidation der GmbH. Hierfür wird ein Liquidator ernannt, wessen Aufgaben darin bestehen, die laufenden Geschäfte der GmbH zu beenden, die Verpflichtungen zu erfüllen, Forderungen einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen. Ebenso ist er verpflichtet, die Stilllegung öffentlich bekanntzugeben. Dies dient als Gläubigeraufruf und muss für ein Jahr bestehen. Sobald dieses Jahr vorbei ist, kann die Löschung der GmbH vorgenommen werden. Das restliche Vermögen wird an die Gesellschafter verteilt und die Liquidation wird im Handelsregister angemeldet. Wer jedoch nicht die GmbH stilllegen bzw. auflösen möchte, kann die GmbH als ruhend melden.

Die ruhende GmbH als Alternative zur Auflösung

Wenn Unternehmen eine GmbH stilllegen möchten, kann diese nicht wieder aufgenommen werden. Anders ist dies bei einer ruhenden Gesellschaft, bei der Unternehmen eine Pause einlegen können. Das ruhende Unternehmen hat in dieser Zeit einen anderen steuerlichen Status als ein laufendes Gewerbe. Sinnvoll ist es eine GmbH als ruhend zu melden, wenn zum Beispiel eine herausfordernde Lebenssituation ansteht oder wenn die GmbH schon länger keine Gewinne einfahren konnte.

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