Rückkaufswert der Lebensversicherung: Mit „ewigem Widerruf“ mehr Gewinn machen! 

calculator, calculation, insuranceKündigen Sie Ihre Lebensversicherung, ausgezahlt. Hier entsteht aber meist ein Verlust, weil der Versicherer zahlreiche Kosten von Ihren Einzahlungen abzieht. Verzichten Sie daher bestenfalls auf Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswerts Ihrer Lebensversicherung. Mit einem „ewigen Widerruf“, möglich aufgrund rechtlicher Fehler in Widerrufsbelehrungen, erhalten Sie regelmäßig eine deutlich höhere Auszahlung!

 

Kündigung: Auszahlung des Rückkaufswertes der Lebensversicherung

 

Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung – egal ob ordentlich oder außerordentlich – erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert. Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung gibt dabei den Wert des Vertragsvermögens aus Sicht der Versicherungsgesellschaft an. Er wird nach der folgenden Formel des § 169 Absatz 3 VVG (versicherungsmathematische Grundsätze) berechnet:

 

Rückkaufswert = Summe aller Beiträge (ohne Risikoanteile, etwa für einen BU-Schutz) + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten

 

Rückkaufswert Lebensversicherung: Dieser Auszahlungsbetrag, den Sie bei der Kündigung erhalten, entspricht nicht zwingend der wie im obigen Beispiel errechneten Summe. Denn der Versicherer kann zusätzlich noch eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) einbehalten. Sie mindert den auszuzahlenden Betrag, wobei es eine Untergrenze von 50 Prozent der Beiträge gibt. Sie erhalten also mindestens die Hälfte der Versicherungsprämien zurück, wobei auch hier eventuell enthaltene Risikoanteile außer Ansatz bleiben.

 

Risikoanteile sind Teile des Beitrags, die auf eine Risikoversicherung wie einen BU-Schutz entfallen. Für diese Beiträge haben Sie tatsächlich eine Gegenleistung in Form des Versicherungsschutzes erhalten. Daher gewährt der Versicherer die entsprechenden Prämien nicht mehr zurück – dies wäre auch bei einer „reinen“ Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der Fall.

 

Bei der Kündigung und der anschließenden Auszahlung des Rückkaufswertes der Lebensversicherung entsteht meist ein Verlust. Grund dafür ist, dass die abzuziehenden Kosten regelmäßig höher sind als die erhaltenen Überschüsse und Zinsen – dies gilt einmal mehr in Zeiten der Niedrigzinspolitik. Sie erhalten daher weniger aus- als Sie eingezahlt haben und beenden das Vertragsverhältnis mit dem Versicherer negativ.

 

„Ewiger Widerruf“: So erhalten Sie mehr Geld!

 

Durch die Berechnungsweise des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung entsteht bei der Kündigung fast immer ein Verlust. Ausnahmen sind nur extrem lange laufende Verträge mit guter Verzinsung, die in heutigen Zeiten aber kaum mehr zu finden sind.

 

Setzen Sie daher auf den „ewigen Widerruf“ Ihrer privaten Renten- oder Lebensversicherung. Dieser ist möglich, wenn der Versicherer bei der Formulierung oder dem Einbau der Widerrufsbelehrung Fehler gemacht hat. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) entschieden, dass beispielsweise

 

  • unvollständige,
  • schwer oder nicht verständliche,
  • fehlerhafte oder
  • fehlende

 

Widerrufsbelehrungen dazu führen, dass die Widerrufsfrist weder beginnt noch endet. Fristen, die weder Beginn noch Ende haben, sind rechtlich de facto irrelevant. Betroffen sind vor allem Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben.

 

Ein „ewiger Widerruf“ hat für Sie als Kundin oder Kunde erhebliche Vorteile. Denn Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge wieder zurück. Außerdem muss der Versicherer die Rendite, die er mit den Prämien erwirtschaftet hat, als Schadensersatz auszahlen. Der Einbehalt von Vertragskosten, insbesondere Abschluss- und Verwaltungsgebühren, ist unzulässig. Auch diese Beträge erhalten Sie daher inklusive Zinsen wieder ausgezahlt.

 

Im Ergebnis steht vielen Kunden, die ihre Lebensversicherung widerrufen, eine Auszahlung zu, die mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert liegt! Dabei ist der Widerruf auch bei Lebensversicherungen möglich, die bereits gekündigt wurden oder ausgelaufen sind.

 

Spezialisierte Anbieter übernehmen den Widerruf der Lebensversicherung für Sie. Dabei tragen Sie in der Regel kein Kostenrisiko, da Sie nur ein Honorar entrichten müssen, wenn der „ewige Widerruf“ tatsächlich erfolgreich durchsetzt wird. Die Vergütung des Anwalts richtet sich dann nach dem erzielten Gewinn, sodass der größte Teil des sprichwörtlichen Kuchens bei Ihnen verbleibt.

 

Gehen Sie auf Nummer sicher, lassen Sie Ihre Lebensversicherung noch heute prüfen und ergreifen Sie Ihre Chance. Es lohnt sich!

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