Wer ein Haus auf einem Grundstück errichten oder kaufen möchte, stößt früher oder später auf den Begriff Erbbaurecht. Dabei gehört das Grundstück nicht dem Eigentümer des Hauses, sondern einer anderen Person, einer Stiftung, einer Kirche oder einer Kommune. Für die Nutzung des Grundstücks wird regelmäßig ein sogenannter Erbbauzins gezahlt. Wie hoch diese laufende Belastung ausfällt, hängt vor allem vom Grundstückswert und dem vereinbarten Zinssatz ab. Mit dem folgenden Rechner kannst du den Erbbauzins schnell und unkompliziert überschlagen.
Übersicht
Der Erbbauzins-Rechner
Mit dem Rechner kannst du innerhalb weniger Sekunden ermitteln, welche jährlichen, monatlichen und quartalsweisen Kosten durch einen Erbbauzins entstehen. Dafür werden lediglich der aktuelle Grundstückswert sowie der vereinbarte Erbbauzinssatz benötigt.
Erbbauzins berechnen
Berechne schnell, welche jährliche und monatliche Belastung sich aus Grundstückswert und vereinbartem Erbbauzinssatz ergibt.
Das Ergebnis dient als praktische Orientierung und hilft dir dabei, verschiedene Grundstücke oder Vertragsangebote miteinander zu vergleichen.
Was sind Erbbau und Erbbauzins?
Beim Erbbaurecht werden Grundstück und Gebäude rechtlich voneinander getrennt. Du kannst ein Haus besitzen oder errichten, obwohl dir das Grundstück selbst nicht gehört.
Als Gegenleistung für die Nutzung des Grundstücks zahlst du dem Grundstückseigentümer regelmäßig einen Erbbauzins. Dieser wird meist jährlich vereinbart und häufig zusätzlich in monatliche oder vierteljährliche Zahlungen aufgeteilt.
Erbbaurechte werden oft über mehrere Jahrzehnte abgeschlossen. Laufzeiten von 50, 75 oder sogar 99 Jahren sind keine Seltenheit.
So funktioniert die Berechnung
Die Berechnung ist grundsätzlich einfach. Ausgangspunkt sind der Grundstückswert und der vereinbarte Zinssatz.
Formel:
Erbbauzins = Grundstückswert × Zinssatz ÷ 100
Grundstückswert
Der Grundstückswert bildet die wichtigste Grundlage der Berechnung. Je höher der Wert des Grundstücks, desto höher fällt in der Regel auch der Erbbauzins aus.
Als Grundlage dient häufig der aktuelle Bodenwert oder ein vertraglich festgelegter Wert.
Vereinbarter Erbbauzinssatz
Der Zinssatz wird im Erbbaurechtsvertrag festgelegt. In der Praxis liegen die Werte häufig zwischen 2 und 6 Prozent, können jedoch je nach Region, Eigentümer und Vertragsgestaltung davon abweichen.
Jährliche Belastung
Der Rechner ermittelt zunächst den jährlichen Erbbauzins. Diese Kennzahl eignet sich besonders gut für den Vergleich verschiedener Angebote.
Monatliche Kosten
Viele Eigentümer möchten wissen, welche laufenden Kosten im Alltag entstehen. Deshalb wird der Jahresbetrag zusätzlich auf einen monatlichen Wert heruntergerechnet.
Quartalsweise Zahlungen
Einige Verträge sehen vierteljährliche Zahlungsintervalle vor. Der Rechner zeigt deshalb zusätzlich die entsprechende Quartalsbelastung an.
Regionale Sonderregelungen beachten
Erbbaurechtsverträge können regional unterschiedlich ausgestaltet sein. Besonders Kommunen, Kirchen und Stiftungen verwenden häufig eigene Vertragsmodelle.
Darüber hinaus können Anpassungsklauseln vereinbart werden. Dabei wird der Erbbauzins beispielsweise an die allgemeine Preisentwicklung oder an bestimmte Indexwerte gekoppelt.
Deshalb kann ein Vertrag trotz identischem Zinssatz langfristig höhere oder niedrigere Kosten verursachen als ein anderer.
Das ist beim Erbbauzins sonst noch zu beachten
Der Erbbauzins ist nur einer von mehreren Faktoren bei der Bewertung eines Erbbaurechts. Ebenso wichtig sind die verbleibende Laufzeit, mögliche Verlängerungsoptionen und Regelungen zum Heimfall.
Außerdem solltest du prüfen, ob spätere Anpassungen des Erbbauzinses möglich sind und in welchen Abständen diese erfolgen dürfen.
Wer eine Immobilie auf einem Erbbaugrundstück kaufen möchte, sollte den Vertrag daher immer vollständig prüfen und nicht ausschließlich auf die aktuelle Höhe des Erbbauzinses achten.
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