Krankenversicherung als Privatier – privat oder gesetzlich?

Bei einem Privatier gibt es keinen Arbeitgeber, der sich um eine Krankenversicherung kümmert. Eine solche Person muss selbst prüfen, welche Krankenversicherung für ihn die beste Lösung ist. Auch für einen Privatier ist die Thematik Krankenversicherung ein wichtiges Thema und ebenfalls ein großer Kostenausgabeblock. Welche Krankenversicherung als Privatier dann gewählt werden soll ist dabei keine einfache Frage.

Grundsätzlich besteht in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Behandlungskosten nicht zu einer außergewöhnlich hohen finanziellen Belastung führen.

In Deutschland gibt es ein zweigleisiges System im Gesundheitswesen. Somit kann jemand bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einer privaten Krankenversicherung Mitglied sein. Dabei ergeben sich abhängig von der Wahl unterschiedliche Leistungen und unterschiedlich hohe Beiträge.

Übersicht

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung für Privatiers
Die gesetzliche Krankenversicherung für Privatiers

Ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems ist diegesetzliche Krankenversicherung (Abkürzung GKV). Gemeinsam mit der Arbeitslosenversicherung, der Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung bildet die GKV die Basis für das deutsche Sozialversicherungssystem. Die GKV bietet die Grundversorgung an und diese Art der Krankenversicherung ist auch gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen. Dadurch wird es jeder Person möglich, sich in Deutschland krankenversichern zu lassen.

Dabei müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung alle Mitglieder nach dem Grundsatz gleich behandelt werden. Hier macht es dann keinen Unterschied, ob diese jung, alt oder mit Vorerkrankungen belastet sind. Hierbei hat der Gesundheitszustand auch keinen Einfluss auch die Höhe der Beiträge.

Beitragshöhe gesetzliche Krankenversicherung als Privatier incl. Pflegeversicherung

Der gesetzlich festgeschriebene Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der vorhandenen Mitglieder.

Der gesetzlich festgeschriebene Beitragssatz für die Pflegeversicherung liegt bei 3,05 Prozent und bei über 23jährigen Kinderlosen bei 3,3 Prozent vom versicherungspflichtigen Einkommen.

Zusätzlich dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Zusatzbeitrag zu dem oben erwähnten allgemeinen Beitrag verlangen. Die Höhe ist hier von Kasse zu Kasse unterschiedlich, weil diesen Zusatzbeitrag die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen selbst festlegen können. Im Durchschnitt liegt dieser bei ungefähr 1,3 Prozent vom versicherungspflichtigen Einkommen.

Somit beträgt die Beitragshöhe ungefähr für die gesetzliche Krankenversicherung incl. Pflegeversicherung ungefähr 18 Prozent vom versicherungspflichtigen Einkommen. Auch hängt die Höhe zum Teil von der Anzahl der Kinder ab.

Mindestbetrag und Höchstbetrag

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei den hauptberuflich Selbstständigen, welche freiwillig einzahlen, je nach Krankengeldanspruch, einen Mindestbeitrag von 153,53 bis 160,11 Euro pro Monat. Hinzu kommt noch der individuelle Zuschlag zum Beitrag je nach Krankenkasse.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind gedeckelt. Für das Jahr 2021 gilt, dass, wenn mehr als 4.837,50 Euro im Monat oder 58.050 Euro im Jahr verdient wird, bis zu dieser Grenze Beiträge abgeführt werden. Hier wird auch von der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung gesprochen.

Wie bereits mitgeteilt, liegt in der Regel der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent. Somit liegt der monatliche Beitrag bei mindestens 33,45 Euro sowie höchstens bei 147,54 Euro.

Die bedeutet  insgesamt pendelt der monatliche Höchstbetrag zwischen 900 und 1000€ je nach Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung.

Die Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung für Privatier: Beste medizinische Versorgung
Die private Krankenversicherung für Privatier: Beste medizinische Versorgung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist die Basissäule für alle Personen in Deutschland. Zusätzlich gibt es bei manchen Personengruppen die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen und zu einer Privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Dazu gehört zum Beispiel ein Arbeitnehmer mit einem Gehalt von mehr als 64.000 Euro Brutto im Jahr. Ebenfalls verfügen die Beamten die Wahlfreiheit und in der Regel erhalten sie von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung. Außerdem können sich auch Selbstständige, unabhängig von jeweiligen Einkommen, privat versichern lassen.

Der Beitrag für die Private Krankenversicherung ist abhängig von Gesundheitszustand und hier wird nicht jede Person aufgenommen. Außerdem werden die Beiträge im Alter höher, welche dann zu einer hohen Belastung führen können.

Rückkehr in die GKV nicht immer möglich

Auch ist die Aufnahme in die Private Krankenversicherung mit größeren Hürden verbunden. Wenn jemand aus dem gesetzlichen System (also die gesetzlichen Krankenversicherungen) ausgeschieden ist, ist hier eine Rückkehr nur mit hohen Hürden möglich. Deshalb sollte ein Privatier auch rechtzeitig überprüfen, ob er die Beiträge langfristig sich leisten kann.

Desweiteren dürfen die privaten Krankenversicherungen die Antragsteller ablehnen, Dort besteht, nicht wie bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht die Verpflichtung, jede Person aufzunehmen. Bei der Antragstellung erfolgt eine gesundheitliche Prüfung. Dadurch soll festgestellt werden, ob Vorerkrankungen oder gesundheitliche Probleme bestehen.

Abhängig vom jeweiligen Alter sowie vom Gesundheitszustand der jeweiligen Antragstellerin oder des Antragsstellers wird von der privaten Krankenversicherung (Abkürzung PKV) der monatliche Beitrag festgelegt. Dabei sind diese Beiträge dann unabhängig von individuellen Einkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers.

Mit der Antragstellung geht eine gesundheitliche Prüfung einher. Damit wird festgestellt, ob gesundheitliche Probleme oder Vorerkrankungen bestehen. Dabei ist aber auch, je nach GKV auch der Leistungsumfang von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Dazu gehören zum Beispiel auch die Kosten für die zahnärztliche Behandlung, die Kosten für einen Heilpraktiker, die Kosten für Kuraufenthalte, die Kosten für Psychotherapie oder die Übernahme der Kosten für einen längeren Verdienstausfall für Krankheit.

Die Beitragshöhe Private Krankenversicherung als Privatier

Im Unterschied zu der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) das sogenannte Äquivalenzprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass hier ein direkter Zusammenhang zwischen dem zu zahlendem Beitrag und der vereinbarten Leistung besteht. Das bedeutet, dass je höher das vereinbarte Niveau der Leistungen ist , umso höher sind auch die zu zahlenden Beiträge und umgekehrt. Dabei ist für die Beitragsbemessung die Höhe des Einkommens bei der PKV nicht relevant.

Vom Arbeitgeber aus gibt es für Arbeitnehmer, die in der PKV versichert sind, hier einen Zuschuss. Dieser entspricht seinem Anteil in der GKV. Somit ist der Arbeitnehmer hier den gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern gleichgestellt.

Desweiteren beeinflussen die Beitragshöhe auch die persönlichen Risikofaktoren. Dazu gehört zum Beispiel das individuelle Krankheitsrisiko (hier erfolgt eine Abschätzung der PKV anhand des Gesundheitszustandes der einzelnen Antragsstellerinnen oder Antragssteller vor Versicherungsbeginn) und das Alter (die Beitragshöhe erhöht sich mit zunehmenden Alter).

Bei der PKV wird immer das individuelle Risiko einer einzelnen Person zugrunde gelegt. Deshalb gibt es im Unterschied zu der GKV auch in der PKV keine Familienversicherung. Somit ist jedes Familienmitglied bei der PKV separat versichert und somit müssen von jedem Familienmitglied einzeln die Beiträge bezahlt werden.

Grundsätzlich liegt der monatliche Beitrag in der Regel zwischen 300 bis 1.000 Euro. Um das an einem Zahlenbeispiel anschaulich zu machen, liegen so zum Beispiel für einen 35jährigen Angestellten bei einer monatlichen Einkommenshöhe von 5.400 Euro die Beträge ab ungefähr 300 Euro pro Monat und bei einem Selbstständigen (35 Jahre, Einkommenshöhe ungefähr 4.000 Euro) die Beträge ab 510 Euro pro Monat.

Dabei hängt hier die Höhe der Beiträge, wie mehrmals erwähnt, vom Leistungsumfang, vom Alter von vom Gesundheitsrisiko eines jeden einzelnen ab.

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Sonderfall Auslandskrankenkasse für Privatiers

Bei der privaten Auslandskrankenversicherung übernimmt diese Versicherung die Funktion der heimatlichen Krankenversicherung, wenn sich die versicherte Person im Ausland befindet. Für Personen, die für einen längeren Zeitraum oder auch auf unbestimmte Zeit (meist beschränkt auf maximal 5 Jahre) sich im Ausland befinden, sollte eine solche Versicherung abgeschlossen werden.

Was die Beitragshöhe anbelangt, so sind hier die ausschlaggebenden Positionen das Eintrittsalter der versicherten Person, die gewählten Leistungen, die Selbstbeteiligungs-Höhe und das jeweilige Aufenthaltsland. Durch eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung gibt es keinen Schutz im Ausland. Dies gilt vor allen Dingen bei Reisen, die außerhalb der Europäischen Union (EU) stattfinden. Deshalb ist hier eine Absicherung durch eine solche Versicherung unbedingt erforderlich, um eine Absicherung gegenüber möglichen Unfälle oder Krankheiten zu haben.

Beitragshöhe

Um eine vernünftige Absicherung für die Auslandsaufenthalte zu erhalten, muss man von einem Beitrag von ungefähr 50 Euro im Monat ausgehen.

Welche Krankenversicherung für welchen Privatier?

Welche Krankenversicherung als Privatier wählen?
Welche Krankenversicherung als Privatier wählen?

Die Krankenversicherungsart hängt von der jeweiligen individuellen Situation des Privatiers ab. Ebenso gehören hier auch das Alter sowie die Einnahmen des Privatiers mit dazu.

Wann in die gesetzliche Krankenversicherung für einen Privatier?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist bei einem niedrigen Einkommen des Privatiers sinnvoll.
Wenn das Einkommen als Privatier überschaubar oder niedrig ist und eine Familienversicherung (Versicherungspartner ist ein anderes Familienmitglied) nicht möglich ist, müssen solche Personen sich freiwillig versichern lassen. In diesem Fall verlangt die gesetzliche Krankenversicherung einen Mindestbetrag. Hierbei geht dann die gesetzliche Krankenversicherung von einem fiktiven Mindesteinkommen aus, wenn kein Einkommen vorhanden ist. Dies betrug im Jahr 2021 1.096,67 Euro im Monat. Dabei wird dann auf ein solches Einkommen 14 Prozent (hierbei besteht kein Krankengeld-Anspruch) oder 14,6 Prozent (Anspruch auf Krankengeld inklusive) als monatlicher Beitragssatz fällig. Hierbei ist jedoch der Zusatzbeitrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten.

Wie verhält es sich, wenn bei einem Privatier Einkommen aus Aktien und Immobilien sowie ein hohes Alter vorhanden ist?

In der Krankenversicherung für Rentner (Abkürzung KVdR) wird pflichtversichert, wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Altersrente, Rente werden verminderter Erwerbstätigkeit oder Witwenrente) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die jeweilige Vorversicherungszeit erfüllt.

Grundsätzlich ist der KVdR-Beitrag, wenn weniger gesetzliche Rentenansprüche zur Verfügung stehen, vergleichsweise niedrig. Dies bemisst sich nach dem jeweiligen Rentenanspruch. Dadurch zahlt man mit in der KVdR wesentlich geringere Krankenversicherungsbeiträge als ein freiwilliges Mitglied in der GKV oder in der PKV und das dann bis zum Lebensende, wenn die Rahmenbedingungen für die gesetzliche Rente sich nicht verändern.

In der KVdR werden Kapitalerträge (Einkünfte aus Kapitalvermögen – dazu gehört auch Einkommen aus Aktien) nicht herangezogen. Deshalb sollte hier auch die Möglichkeit überprüft werden, Gewinnanteile oberhalb des GKV-Mindestbeitrags erst, wenn man in diesen Tarif eingetreten ist, aus einem Vermögen zu entnehmen.

Wenn Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz vorhanden sind, sind diese für alle freiwillig Versicherten in der GKV beitragspflichtig. Wer jedoch Mitglied in der KVdR ist, bleiben auch hier die sonstigen Einkünfte, zu der auch die Mieteinnahmen gehören, beitragsfrei.

Bei der Entnahmephase, zum Beispiel aus einem Aktienvermögen , ist die KVdR und auch die GKV der PKV überlegen. So dürfte zum Beispiel für jemand, der mit monatlichen Entnahmen von zum Beispiel 1.500 oder 2.500 Euro kalkuliert, die GKV und hier vor allen Dingen die KVdR deutlich günstiger als die PKV sein.

Bei einem abgezahlten Eigenheim besteht ein geringer Entnahme-Bedarf

Wenn ein abbezahltes Eigenheim, bei dem kein Sanierungsstau besteht, vorhande ist, senkt dies die Lebenshaltungskosten auch für einen Privatier erheblich. Hierbei muss dieser keine Mietkosten aufwenden. Wenn dann noch eine Solaranlage vorhanden ist, werden hier auch die Stromkosten zusätzlich gesenkt und eventuell kann bei einer Stromabgabe noch etwas dazu verdient werden.

Somit sinken dann auch im Endeffekt die Lebenshaltungskosten. Es muss keine Miete bezahlt werden und die Kosten sinken. Dadurch kann man seine Entnahmerate zum Beispiel aus dem Aktiendepot minimieren.

Die Familienversicherung

Wie bereits oben erwähnt, können Ehepartnerinnen oder – partner sowie Kinder unter bestimmten Voraussetzungen bei der GKV mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist zum Beispiel, dass die mitversicherten Personen über kein oder nur ein geringes Einkommen (Einkommen geringer als 450 Euro im Monat) verfügen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Ehepartner oder – partnerinnen keine eigenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Bei den Kindern läuft diese Familienversicherung bis zum Alter von 25 Jahren mit Studium oder Ausbildung. Ansonsten sind die Kinder bis zum 23. Lebensjahr mitversichert und die Kinder dürfen ebenfalls über kein eigenes Einkommen verfügen (Einkommen geringer als 450 Euro im Monat).

Wann ist es für den Privatier sinnvoll, in die Private Krankenversicherung einzutreten?

Generell sollte der Privatier über ein sicheres und hohes Einkommen verfügen – Wenn bei einem Privatier ausreichend Rücklagen vorhanden sind, so dass dieser sein Leben mit Kapitaleinkünften gut bestreiten kann, ist für eine solche Person die private Krankenversicherung und deren Finanzierung eine gute Lösung gegenüber der GKV. Wenn der Privatier sich auch im Alter die höheren Beiträge leisten kann und die Rücklagen ausreichend hoch sind, ist die private Krankenversicherung eine gute Alternative. Wenn dann die Person noch gesund und fit ist, erhält diese eine bessere Leistung mit relativ günstigen Beiträgen.

Jünger als 40 Jahre

Eine private Krankenversicherung wird mit den Jahren immer teurer. Dabei fließt ein Teil der Beiträge in die dort vorhandenen Altersrückstellungen. Diese sollen dann dafür sorgen, dass im Alter der Beitragsanstieg nicht zu stark ausfällt. Damit hier dann ein vernünftiges Finanzpolster aufgebaut werden kann, müssen möglichst lang diese Anteile der Beiträge in diese Rückstellungen fließen. Wenn man nur eine kurze Zeit privat versichert ist, ist es nicht möglich, eine vernünftige Altersrückstellung in der privaten Krankenversicherung aufzubauen.

Somit muss man, wenn man erst in späteren Jahren in der private Krankenversicherung wechselt, einen größten Teil des Beitrags für die Altersrückstellung bezahlen. Dadurch ist dann der Gesamt-Beitrag deutlich höher.

Deshalb ist ein Wechsel oder Verbleiben in der PKV sinnvoll, wenn die Person älter als 35 bis 40 Jahre ist. Wenn die Person dann älter ist, kommt  die PKV für Privatiers nur infrage, wenn diese Person so finanziell abgesichert ist, so dass sich diese Person den Preisaufschlag auch leisten kann.

So kann es vorkommen, wenn man sich die richtige private Krankenversicherung aussucht, das man hier die Beiträge zum Teil auf ungefähr 300 Euro im Monat begrenzen kann.

Tätigkeit in keinen riskanten Beruf

Es gibt einige Berufsgruppen, die es schwer haben, sich privat zu versichern. Wenn ein Beruf mit einem hohen gesundheitlichen Risiko (zum Beispiel Sprengmeister oder Stuntman) ausgeübt wird, muss diese Person mit hohen Risikozuschlägen rechnen. oder es gibt nur sehr wenige Tarife.
Ebenfalls werden von privaten Krankenversicherungen solche Berufe, wie zum Beispiel Schausteller oder Kinobesitzer, sehr ungern versichert, weil sie die Gefahr sieht, dass es sich bei dieser Kundschaft um unsichere Zahler handelt.

Anspruch auf eine höchste Versorgung

Wenn man einen sehr hohen Anspruch auf eine gute ärztliche Versorgung zum Beispiel auch bei einem Krankenhaus-Aufenthalt (Belegung von einem Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt, Chefarzt-Versorgung bei Aufenthalten im Krankenhaus, etc.) legt kann die PKV eine Option sein. Man muss sich allerdings bewusst sein, das Höchstleistung meist auch hohe Beiträge mit sich zieht.

Krankenversicherung als Privatier optimieren – Tipps

Übernahme einer Halbtagsstelle als Privatier

Wenn der Privatier eine Halbtagstelle annimmt, (wenn monatlich mehr als 450 Euro verdient werden), wird er als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig und es fallen auch zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an.

Dabei gibt auch, wenn es finanziell nicht erforderlich ist, für einen Privatier den einen oder anderen Grund, der für eine solche Vorgehensweise spricht.
Dazu gehören zum Beispiel Spaß an der Arbeit, im Leben etwas Neues beginnen oder auch Langeweile.

Spaß an der Arbeit

Häufig wird von Arbeitnehmern der Satz geäußert, dass deren Arbeit ihnen im Grunde Spaß macht, wenn jedoch es andere Rahmenbedingungen geben würde. Dazu gehören zum Beispiel solche Begleitumstände, wie hoher Verwaltungsaufwand, starke Verdichtung der Arbeit, zu viel Verantwortung oder zu wenig Verantwortung, die Arbeitszeiten, der Zeitdruck oder die Probleme mit den Kollegen oder Vorgesetzen.

Wenn dann hier zum Beispiel eine vernünftige Anstellung, die zwar damit verbunden ist, dass dort Krankenversicherungsbeiträge abgeführt werden, vorhanden ist, die einen Teil dieser obigen Punkte ausschließt, hilft das, die Work-Life-Balance für eine solche Person in die richtige Richtung zu bringen.

Neues Lebenssituation, um etwas Neues zu beginnen

Zum Beispiel für einen bisherigen Angestellten, der sehr viel verdient hat und auch seine finanzielle Reserven so aufgebaut hat, dass er nicht mehr arbeiten muss, fängt bei einem Privatiers-Leben ein neuer Lebensabschnitt an. Um sich nicht dann ganz von diesem Arbeitsleben verabschieden zu müssen, aber trotzdem eventuell in einem neuen Arbeitsbereich zu beginnen und trotzdem eine günstige Absicherung im Bereich der Krankenversicherung zu erhalten, ist die Aufnahme zum Beispiel einer Halbtagsstelle in einem für diese Person interessanten Arbeitsgebiet hilfreich und stellt somit auch einen Neubeginn für diese Person dar.

Lange Weile

Wenn diese Person bisher voll im Beruf gestanden hat und auf ein Mal keine sinnvolle Beschäftigung mehr vorhanden ist, kann bei dieser Person eine gewisse Angst vor einer gewissen Leere entstehen. Häufig sind die Privatiers solche Personen, die in ihrem Leben viel Anerkennung und dadurch auch einen gewissen Status erreicht haben. Hier kann dann eine solche Halbtagsbeschäftigung in einem interessanten Bereich sehr hilfreich sein, damit hier keine Leere entstehen kann.. Gleichzeitig kann dadurch eine günstige Absicherung im Bereich der Krankenversicherung erfolgen.

Den spätesten Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung nicht verpassen

In jungen Jahren bei der privaten Krankenversicherung versichert zu sein und dann, wenn dann man aus dem Beruf in das Privatiers-Leben in älteren Jahren in der gesetzlichen Krankenversicherung wechselt, ist das zwar ein machbarer Weg, dabei muss hier dieser Schritt jedoch sorgfältig geplant werden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Eine Möglichkeit ist, sich unterhalb der Versicherungspflichtgrenze anstellen zu lassen. Somit müssen sich hier Selbstständige wieder anstellen lassen und der Verdienst muss im Jahr unterhalb von 62.550 Euro liegen, um den Wechsel in der GKV durchführen zu können.

Die nächste Möglichkeit, dass man für mindestens 1 Jahr ins europäische Ausland geht und dort eine Versicherungspflicht vorhanden ist und in diesem Land wird man gesetzlich versichert. Dazu gehören zum Beispiel die Schweiz und die Niederlande.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass man mindestens für 1 Monat lang Arbeitslosengeld 1 bezieht. Dabei ist dies, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 vorhanden ist, ein relativ einfacher Weg.

Die Möglichkeiten 1 und 3 können jedoch nur dann genutzt werden, wenn man nicht älter als 55 Jahre ist. Wenn die 55 Jahre überschritten sind, ist eine Rückkehr in der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch über die Familienversicherung ein möglicher Weg und die Versicherung erfolgt dann zum Beispiel über den Ehepartner.

Spezialfall KVdR (Krankenversicherung der Rentner)

Bei der KVdR handelt es sich nicht um eine eigene Krankenversicherung, sondern es ist innerhalb der GKV ein spezieller Tarif. Mit Beginn der gesetzlichen Rente (zwischen 63 und 67 Jahren oder Rente aus Erwerbsunfähigkeit oder Witwenrente erfolgt ein Wechsel in diesen Tarif, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die Voraussetzungen hierfür sind, dass seit der Aufnahme einer Arbeit in Form der Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9 Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes diese Person Mitglied (unabhängig vom Pflichtmitglied oder freiwilliges Mietglied) oder als Mitglied in einer Familienversicherung bei der GKV war.

Der große Vorteil dabei ist, dass bei dem KVdR-Tarif nicht die Beiträge des kompletten Einkommens zugrunde gelegt werden, sondern die Bemessungsgrundlage für die Beiträge sind der gesetzliche Rentenansprüche und das nur mit dem halben Beitragssatz. Hier werden die Arbeitseinkommen oder andere Versorgungsbezüge, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge nicht mehr für die Berechnung der GKV-Beitrages herangezogen.

Bedingungen für die Aufnahme in die KVdR

Eine Grundvoraussetzung für den Eintritt in der Krankenversicherung der Rentner (Abkürzung KVdR) ist zunächst ein Anspruch auf eine gesetzliche Rentenanwartschaft. Das bedeutet, dass mindesten 5 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt worden sind. Ebenso ist es erforderlich, dass man in der zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit dieser Person eine gesetzliche Versicherung vorhanden sein musste. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob diese Person bei der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert war.

Die Bezeichnung „Erwerbstätigkeit“ bedeutet hier jedoch nicht, dass während dieser gesamten Zeit auch gearbeitet werden musste. Ausschlaggebend ist hier die Zeitspanne zwischen der ersten Erwerbstätigkeit (zum Beispiel Berufsausbildung oder auch selbstständige Tätigkeit) sowie dem gesetzlichen Renteneintritt.

Wenn dann über ein ganzes Berufsleben eine gesetzliche Versicherung vorhanden war, kann der Eintritt in die KVdR problemlos erfolgen. wenn zum Beispiel diese Person ab 40 Jahren nicht mehr erwerbstätig ist oder war.

Eine andere Situation ist vorhanden, wenn der Privatier zunächst privat versichert ist und dann später in die GKV durch diese Person ein Rückwechsel erfolgt. Hier müssen die Voraussetzungen genau geprüft werden, ob diese dann durch diese Person auch erfüllbar sind.

Ein Privatier arbeitet in der Regel nicht bis 67 Jahre, erwirbt jedoch dadurch auch weniger Rentenansprüche. Dadurch ist dann auch der Beitrag zur KVdR vergleichsweise niedrig oder wesentlich niedriger, weil sich dieser an den erworbenen Rentenansprüchen orientiert. Somit zahlt man dann in der KVdR wesentlich deutlich geringere Krankenversicherungsbeiträge als in der PKV oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Entnahmen aus dem Aktiendepot sind nicht komplett Erträge / Gewinne

Die Kapitalertragssteuer wird nur für Kursgewinne und Ausschüttungen erhoben. Wenn dann Vermögensanteile verbraucht werden, die selbst eingezahlt worden sind (Verbrauch des Basiskapitals) sind hier keine Einkünfte vorhanden und deshalb müssen diese Entnahmen auch nicht versteuert werden.

Als Privatier werden auch die Beiträge zur GKV nur auf die Gewinnanteile der Entnahmen bezahlt, die auch auf dem Steuerscheid bei der Einkommens-Erklärung ausgewiesen sind. Dadurch wird es möglich, größere Beträge zu entnehmen, ohne dabei die Mindestbeitragsgrenze zu erreichen oder zu überschreiten.

Dazu ein entsprechendes Beispiel

Aus einem ETF-Portfolio werden im Monat 1.500 Euro in der Entspar-Phase entnommen. Von diesen Betrag sind 500 Euro aus dem eingezahlten Basis-Kapital. Auf 1.000 Euro beläuft sich der Gewinnanteil (Kursgewinne, Dividende, Vorabpauschale). Weitere Einnahmen gibt es nicht und somit beträgt das steuerliche Einkommen 1.000 Euro pro Monat und auf ein Jahr hochgerechnet 12.000 Euro.

In diesem Fall fallen keine Steuern an, weil die Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben in vollem Umfang von der Steuer abgesetzt werden können. Wenn diese Person nur den GKV-Mindestbetrag von ungefähr 190 Euro zahlt, erfolgt eine Reduzierung des zu versteuernden Einkommen auf 9.720 Euro. (12.000 Euro – (190 Euro x 12) = 9.720 Euro). Wenn dann noch der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro abgezogen wird, liegt das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Einkommensteuer-Grundfreibetrages und somit ist dieses Einkommen steuerfrei.

In diesem Beispiel bemessen sich GKV-Beiträge auch auf das steuerpflichtige Einkommen von 1.000 Euro. Dieser Betrag liegt unterhalb der Mindestbeitragsgrenze und deshalb liegt hier bei Monatsbeitrag bei ungefähr 190 Euro.

Wie von der PKV in die GKV wechseln?

Festanstellung in einem Job oberhalb von 450 Euro

Eine Festanstellung (zum Beispiel als Privatier mit einer Halbtagsstelle) ist eine relativ einfache Lösung, um von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Dabei muss der Verdienst dann mehr als 450 Euro monatlich betragen, jedoch unter der Entgeltgrenze von 64.350 Euro liegen.

Mitglied der Familienversicherung werden

Wenn zum Beispiel die Ehepartnerin oder der Ehepartner des Privatiers gesetzlich versichert ist, gibt es eine weitere Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Der Privatier kann dann hier beitragsfrei in die Familienversicherung der Ehepartnerin oder des Ehepartners aufgenommen werden. Dabei ist jedoch diese kostenfreie Familien-Versicherung mit bestimmten Auflagen versehen.

Hier darf dann das Einkommen dieser familienversicherten Person bestimmte Größen nicht überschreiten. So darf bei der Rückkehr dieser Person in der GKV im Jahr 2022 dessen Verdienst nicht mehr als 553,33 Euro (incl. Werbungskostenpauschale) im Monat als Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ausmachen. Auch ein Mini-Job bei 450 Euro gestattet ebenfalls den Eintritt in die Familienversicherung.

Wenn ein Privatier über seine Ehepartnerin oder seinen Ehepartner über die Familienversicherung von einer PKV in eine gesetzliche Krankenversicherung wechselt, wird dieser dadurch auch automatisch ein Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dabei können jedoch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erst nach ein Vorversicherungsspanne von 2 Jahren in Anspruch genommen werden. Hierbei kommt seit dem Januar 2019 bei einem Übergang von der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung auch die Vorversicherungszeit der privaten Pflegeversicherung (gesetzliche Grundlage § 33 Abs. 3SGBXI) in Anrechnung. Dadurch entsteht bei den meisten Versicherten eine durchgehende Absicherung, falls diese dann pflegebedürftig werden.

Der Privatier meldet sich kurzfristig arbeitslos

Wenn man Arbeitslosengeld I bezieht, kann man sich wieder gesetzlich krankenversichern (gesetzliche Grundlage § 5 Abs. 1.2 SGB V). Das hat dann auch für Privatversicherte ihre Gültigkeit, die bisher von einer Versicherungspflicht befreit waren. Die Ausnahme bilden hier Personen, die 55 Jahre oder älter sind und deshalb von einer solchen Pflicht zu einer Versicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind.

Voraussetzung dafür, um Arbeitslosengeld I zu beziehen ist, dass davor eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorhanden war.

Dabei reicht es aus, dass hier mindestens 1 Monat Arbeitslosengeld I bezogen worden ist, um bei der gesetzlichen Krankenversicherung wieder Mitglied zu werden. Seit dem Jahr 2013 gibt es hier die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung. Diese sagt aus, dass die Person dann nach der Versicherungspflicht in der Arbeitslosigkeit freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden und dort bleiben kann (gesetzliche Grundlage § 188 Abs. 4 SGB V).

Versicherung im europäischen Ausland

Eine weitere Möglichkeit wäre es, in einem anderen europäischen Land in die dort vorhandene gesetzliche Pflichtversicherung einzutreten. Länder, die über eine solche Pflichtversicherung verfügen, sind zum Beispiel die Schweiz, die Niederlande und Schweden.

Dabei ist es in der Regel erforderlich, in das jeweilige Land umzuziehen und dort muss die Person eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit annehmen. Dabei ist es erforderlich, das die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mindestens 12 Monate erfolgen muss und die private Krankenversicherung rechtzeitig gekündigt worden ist.

Wenn dann eine dauerhafte Rückkehr nach Deutschland erfolgt, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten ein freiwilliges Mitglieder in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zu werden (gesetzliche Regelung § 9 Abs. 2 Nr. 1 SGB V).

Bei einem Alter ab 55 Jahren oder darüber ist ein Wechsel von der PKV in die GKV kaum möglich

Personen, welche bei einer privaten Krankenversicherung versichert und 55 Jahre oder älter sind, haben große Schwierigkeiten, in die GKV zurückzukehren. Hier wurden vom Gesetzgeber aus die Rückkehrmöglichkeiten stark eingeschränkt. Dadurch soll verhindert werden, dass die jungen Personen von den günstigen Beiträgen in den privaten Krankenversicherungen profitieren und dann im Alter (wenn die privaten Krankenversicherung teurer werden) wieder. In das System der gesetzlichen Krankenversicherungen zurückzukehren und dort dann erhebliche Kosten verursachen.

Bei den davon betroffenen Personen besteht nur die Möglichkeit, wenn diese in den vergangenen 5 Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert waren. Ebenfalls ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung auch dann ausgeschlossen, wenn in diesem Zeitraum von den oben erwähnten 5 Jahren mehr als die Hälfte der Zeit diese Person keine Versicherungspflicht (ein zu hohes Jahreseinkommen, im Hauptberuf selbstständig oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht) aufweisen kann.

Der Umweg über die bereits mehrmals beschriebene Familienversicherung hilft dann den älteren Privatversicherten, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Dabei müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden (§ 10 SGB V). Hierbei muss die Ehe- oder Lebenspartnerin oder -partner gesetzlich versichert sein und das sozialversicherungspflichtige Einkommen dieser Person darf im Monat 553,33 Euro nicht überschreiten. Bei einem Minijob beträgt die Grenze 450 Euro.

Außnahmen von der Außnahme

Ausnahmen gibt es hier für schwerbehinderte Personen. Wenn jemand mindestens zu 50 Prozent schwerbehindert ist, hat diese die Möglichkeit, eine freiwillige Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung zu beantragen. Dabei liegt hier die Frist bei 3 Monaten nachdem hier eine Behinderung festgestellt worden ist. Dabei müssen hier dann die rückkehrende Person oder die Ehegattin oder der Ehegatte in der Familienversicherung bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen (gesetzliche Regelung § 9 Abs 1 Nr. 4 SGB V).

Da die Krankenversicherungen auch aber auch das Recht haben, für eine Aufnahme in ihrer Satzung das Höchstalter zu begrenzen, besteht in der Praxis eine solche Möglichkeit nicht. Die meisten gesetzlichen Krankenversicherung haben hier die Grenze bei 45 Jahren in ihre Satzung eingebaut.

Was kann der Privatier tun, wenn die gesetzliche Krankenversicherung eine Aufnahme ablehnt?

Sollte von der gesetzlichen Krankenversicherung die Wiederaufnahme zu Unrecht verweigert werden, kann dem ablehnenden Bescheid innerhalb von einem Monat schriftlich widersprochen werden. Wenn von der Krankenversicherung der Widerspruch dann wiederum abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen.

Wenn jemand zu Unrecht abgewiesen wurde, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen (gesetzliche Grundlage § 44 des Sozialgesetzbuches X), wenn die Klagefrist oder das Widerspruchsrecht bereits abgelaufen ist. Zusätzlich kann aber auch eine Beschwerde an das Bundesversicherungsamt helfen.

Mit unsauberen Tricks zu arbeiten, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kommen, lohnt sich nicht. Wenn die Krankenversicherung feststellt, dass vorsätzliche falsche Angaben von der Antragstellerin oder dem Antragsteller gemacht wurden, um dadurch eine Versicherungspflicht zu erhalten, kann dieser Person rückwirkend die Versicherungspflicht entzogen werden.

Fazit Krankenversicherung als Privatier

Sich zeitlebens in der PKV zu versichern, ist nur für diejenigen Privatiers sinnvoll, die in ihrem Erwerbsleben gut verdient haben und in der Phase der Kapitalentnahme über ein hohes Kapitaleinkommen verfügen.

Dabei macht die Vorgehensweise, im Erwerbsleben in der GKV und in der Phase der Entnahme in der PKV versichert zu sein, normalerweise keinen Sinn. Deshalb ist es für Privatiers hier sinnvoll, während der Erwerbsphase sich in der PKV zu versichern und später in der GKV in der Phase der Entnahme zu wechseln.

Günstig wird die GKV für einen Privatiers mit der KVdR (Krankenversicherung der Rentner). Hier werden keine GKV-Beiträge auf Miet- und Kapitaleinkünfte fällig. Außerdem lassen sich mit Hilfe einer Halbtagsstelle (oder einem Mini-Job) oder einer Familienversicherung die Beiträge zum Teil noch weiter senken. Dadurch können dann auch die Beiträge an die persönliche Lebenssituation angepasst werden.

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