Immer mehr Kunden möchten ihre private Rentenversicherung kündigen – und Grund dafür sind in erster Linie die hohen Kosten, die zahlreiche Verträge verursachen. Dennoch fahren Sie auch mit der Kündigung meist teuer, denn durch hohe Abzüge entstehen hier schnell spürbare Verluste. Anders sieht es beim „ewigen Widerruf“ aus, denn er ermöglicht eine gewinnbringende Auflösung des Vertrages – und das auch noch viele Jahre nach dem Abschluss der Rentenversicherung.
Rentenversicherung kündigen: Hier machen Sie schnell Verluste!
Kunden, die ihre private Rentenversicherung kündigen, erhalten vom Versicherer den aktuellen Vertragswert – den sogenannten Rückkaufswert – ausgezahlt. Seine Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen und vertraglichen Grundsätzen, ist aber auch in § 169 Absatz 3 VVG geregelt. Damit gelten für alle Versicherer bundesweit einheitliche Vorgaben zur Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswertes.
Dabei ist die Kündigung auf den ersten Blick vergleichsweise bequem. Alles, was erforderlich ist, ist ein Schreiben oder eine Mail an das Versicherungsunternehmen. Für diesen Komfort bezahlen Sie allerdings einen mitunter hohen Preis, weil der Versicherer bei der Berechnung des Rückkaufswertes zahlreiche Kosten vom Vertragsvermögen abzieht. Die Auszahlung liegt damit im Ergebnis deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge.
Wenn Sie Ihre Rentenversicherung kündigen, wendet der Versicherer die folgende – vereinfacht dargestellte – Formel auf die Police an:
Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale
Hinter der Stornopauschale steckt eine Kündigungsgebühr, die aber nicht alle Versicherer zum Abzug bringen. Denn dieser erfordert eine klare und eindeutige vertragliche Vereinbarung, in der insbesondere die Höhe der Pauschale fest definiert wird. Hinzu kommt, dass der Verlust bei Kündigung einer privaten Rentenversicherung maximal 50 % – gemessen an den eingezahlten Beiträgen – betragen darf. Auch das ist gesetzlich geregelt.
Kunden, die ihre private Rentenversicherung kündigen, lösen den Vertrag aber auch ohne Stornopauschale häufig mit Verlusten auf. Denn bereits die Abschluss- und Verwaltungskosten, die der Versicherer vom Vertragsvermögen abzieht, sind in der Regel höher als die bis zur Kündigung erzielten Renditen.
Private Rentenversicherung: Kündigen oder widerrufen?
Grundsätzlich sollten Sie Ihre private Rentenversicherung nicht ohne Weiteres kündigen. Denn Sie riskieren hier hohe Verluste, die Sie auch später nur schwer wieder ausgleichen können. Lassen Sie besser von Beginn an prüfen, welcher Weg der Vertragsauflösung der für Sie lukrativste ist.
Eine dieser Optionen ist der „ewige Widerruf“ der privaten Rentenversicherung. Er ist nach einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2014 (Az. IV ZR 76/11) möglich, wenn Versicherer in ihren Verträgen unwirksame Widerrufsbelehrungen verwendet haben. Dies war vor allem bei Policen aus den Jahren 1994 bis 2007 der Fall, weil die Versicherungsunternehmen hier unter anderem rechtlich vorgeschriebene Informationen weggelassen oder fehlerhaft wiedergegeben haben.
Durch diese Fehler sind die entsprechenden Verträge noch heute widerrufbar. Sie profitieren beim „ewigen Widerruf“ unter anderem von den folgenden Vorteilen:
- Der Versicherer muss alle eingezahlten Versicherungsbeiträge in voller Höhe zurückzahlen, darf also maximal die enthaltenen Risikoanteile (etwa für einen BU-Schutz) abziehen
- Der Widerruf wird sofort und nicht – wie die Kündigung – erst nach Ablauf der Kündigungsfrist wirksam
- Eine Stornopauschale darf der Versicherer nicht vom Vertragsvermögen abziehen, da keine Kündigung vorliegt. Darüber hinaus erhalten Sie unter Umständen sogenannte Verzugszinsen
- Der Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten ist unzulässig. Diese Gebühren erhalten Sie daher ebenfalls zurück
Hintergrund dieser unterschiedlichen Behandlung ist, dass Sie beim Widerruf den Vertrag als von Anfang an unwirksam angreifen, er bei der Kündigung aber lediglich nachträglich zu den Konditionen des Versicherers aufgelöst wird.
Machen Sie daher nicht den Fehler, Ihre Rentenversicherung einfach zu kündigen. Lassen Sie zunächst alle verfügbaren Alternativen prüfen und sichern Sie sich mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert. Es lohnt sich!