Altgold verkaufen und das Geld anlegen: Was Privatpersonen wissen sollten

Altgold verkaufen und das Geld anlegen: Was Privatpersonen wissen sollten
Altgold verkaufen und das Geld anlegen: Was Privatpersonen wissen sollten

In vielen Haushalten liegen Ketten ohne Verschluss, einzelne Ohrringe, alte Eheringe oder Zahngold in Schubladen. Als Schmuck haben diese Stücke oft ausgedient, als Material behalten sie ihren Wert. Gold wird nach Gewicht und Reinheit bewertet, nicht nach Mode oder Zustand. Wer solche Bestände verkauft, sollte trotzdem wissen, wie sich der Preis zusammensetzt, wann Steuern anfallen und wie sich der Erlös anschließend sinnvoll einsetzen lässt.

Feingehalt und Stempel: Woraus sich der Wert ergibt

Entscheidend für den Materialwert ist der Feingehalt. Er gibt an, wie viel reines Gold in einer Legierung steckt, und wird in Tausendstel angegeben. Ein Stempel mit 585 steht für 58,5 Prozent Gold, also 14 Karat. Die Zahl 750 entspricht 18 Karat, 333 gilt als Untergrenze für Goldschmuck in Deutschland, und 999 bezeichnet Feingold. Häufig finden sich die Stempel an der Innenseite von Ringen, am Verschluss von Ketten oder an kleinen Ösen.

Fehlt ein Stempel, ist das noch kein Hinweis auf geringen Wert. Sehr alte Stücke, Auslandskäufe oder Zahngold tragen oft keine Angabe. In solchen Fällen bietet sich ein Ankäufer wie Goldankauf Berlin an, bei dem sich der Feingehalt prüfen und das Gewicht ermitteln lässt. Üblich sind der Strichtest mit Säure sowie die Röntgenfluoreszenzanalyse, die die Zusammensetzung zerstörungsfrei misst. Kleine Steine, Perlen oder Verzierungen bleiben bei der Berechnung meist unberücksichtigt oder werden gesondert bewertet.

Preisfindung: So entsteht der Ankaufspreis

Maßstab ist der jeweils aktuelle Goldpreis, der täglich an der Börse schwankt und üblicherweise für eine Feinunze angegeben wird, die 31,1035 Gramm wiegt. Den Ankaufspreis errechnet der Goldhändler aus diesem Preis, indem er ihn auf ein Gramm Feingold herunterbricht und dann mit dem Goldgehalt des jeweiligen Stücks multipliziert.

Das Prinzip zeigt folgendes Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Kostet ein Gramm Feingold 100 Euro, wiegt z. B. ein Armband aus 585er Gold zehn Gramm, so enthält es 5,85 Gramm reines Gold. Der rechnerische Materialwert liegt dann bei 585 Euro. Der Ankaufspreis wird aber darunter liegen, weil der Händler Kosten für Einschmelzen und Scheidung, Prüfung und Handel einkalkuliert. Wie hoch dieser Abschlag ist, variiert von Anbieter zu Anbieter sehr erheblich.

Zur Einordnung helfen drei Angaben, die in einem seriösen Angebot enthalten sein sollten: der zugrunde gelegte Tagespreis, das gemessene Gewicht, der ermittelte Feingehalt. Fehlt eine dieser Angaben, lässt sich das Angebot kaum nachrechnen.

Steuern beim Verkauf von Altgold

Steuerlich kommt es vor allem darauf an, um welche Art von Gegenstand es sich handelt und wie lange er im Besitz war. Edelmetalle zählen bei Privatpersonen zu den privaten Veräußerungsgeschäften nach dem Einkommensteuergesetz. Wird Gold mehr als ein Jahr nach dem Kauf verkauft, bleibt der Gewinn steuerfrei. Bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro an Gesamtgewinn aus solchen Geschäften pro Kalenderjahr. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Bei geerbtem Schmuck gilt für die Haltefrist das Anschaffungsdatum des Erblassers. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind von der Besteuerung als Veräußerungsgeschäft grundsätzlich ausgenommen, was für getragenen Schmuck relevant sein kann. Beim Erwerb von Anlagegold wie Barren und Münzen ist der Kauf von der Umsatzsteuer befreit, beim Ankauf von Altgold durch Händler gelten eigene umsatzsteuerliche Regeln, die aber die Privatperson nicht betreffen. Im Zweifel klärt eine steuerliche Beratung den Einzelfall.

Verkaufsstrategie: Angebote vergleichen und richtig vorbereiten

Ein strukturiertes Vorgehen verhindert, dass Wert verschenkt wird. Zunächst lohnt es sich, die Stücke nach Stempel zu sortieren und auf einer Küchenwaage grob zu wiegen. Das gibt eine Orientierung, ersetzt aber keine Prüfung. Danach sollten mindestens zwei bis drei Angebote eingeholt werden, idealerweise am selben Tag, weil der Goldpreis sich täglich ändert.

Beim Vergleich zählt nicht allein der genannte Preis pro Gramm. Aussagekräftiger ist der Auszahlungsbetrag für exakt dieselbe Menge. Eine Wägung im Beisein des Kunden, eine schriftliche Ankaufsbestätigung und transparente Angaben zu Gebühren sprechen für einen sauberen Ablauf. Bei Barzahlungen ab 2.000 Euro sind Händler nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität des Verkäufers festzustellen. Ein Personalausweis sollte daher bereitliegen. Zudem gilt: Wer Zeit hat, kann die Preisentwicklung einige Tage beobachten, sollte aber bedenken, dass der Kurs in beide Richtungen ausschlagen kann.

Was mit dem Erlös geschieht

Nach dem Verkauf stellt sich gleich die Frage nach der Verwendung. Zuerst einmal sollte man sich eine Liquiditätsreserve zulegen. Üblich sind hier mehrere Monatsgehälter auf einem Tagesgeldkonto. Was darüber hinausgeht, lässt sich langfristig anlegen. Beispielsweise in breit gestreute ETFs, dann am besten über einen Sparplan oder eine Einmalanlage. Wer den Erlös nicht auf einen Schlag investieren möchte, kann auch hier über Monate in Tranchen anlegen und so das Risiko eines unglücklichen Einstiegszeitpunkts verringern.

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